Teilnahmebedingungen telc Deutsch Prüfung in Berlin

telc Deutsch Prüfung Berlin

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Deine Teilnahme

  • Bitte komme PÜNKTLICH zur schriftlichen telc Deutsch Prüfung! Wenn Du zu spät kommst und die BELEHRUNG angefangen hat, kannst Du leider nicht mehr an der schriftlichen Prüfung teilnehmen!
  • Deine Teilnahme an der telc Prüfung in Berlin ist nur möglich, wenn die gesamte Prüfungsgebühr bei Kapitel Zwei eingegangen ist.
  • Die Anmeldung ist bei freien Plätzen bis 14 Tage vor Prüfungstermin möglich.

Identitätscheck

  • Vor den Prüfungen ist Kapitel Zwei Berlin zu einer strengen Identitätskontrolle verpflichtet. Bitte bringe am Tag der Prüfung Deinen Reisepass oder Deinen Personalausweis mit (sonst kannst Du nicht an der Prüfung teilnehmen). Falsche Identitäten werden polizeilich gemeldet.
  • Alle nicht registrierten Personen (Angehörige, Freunde) müssen draußen vor dem kompletten Gebäude warten. Sie erhalten keinen Zutritt zum Gebäude am Prüfungstag.

Was brauchst Du am Prüfungstag?

  • Bitte bringe einen „weichen“ Bleistift und einen Radiergummi mit. Keine Kugelschreiber!!!
  • Es dürfen keine Wörterbücher benutzt werden.
  • Zum Platz darfst Du nur transparente Flaschen ohne Etikett mitnehmen; verboten sind intransparenten Flaschen mit Etikett.
  • Bitte gib alle Jacken, Taschen, Mobiltelefone, Armbanduhren und andere persönliche Gegenstände jeglicher Art draußen an der Garderobe ab. Sie sind im Prüfungsraum nicht erlaubt.

Instruktionen der Prüfer:innen

  • Damit Deine Prüfung vom telc Institut regulär bewertet werden kann, bist Du verpflichtet den Anweisungen der Prüfer:innen Folge zu leisten. Sie achten auf Dein korrektes Einhalten der Prüfungsordnung. Im Falle einer Zuwiderhandlung wirst Du von der Prüfung ausgeschlossen und dem telc Institut gemeldet.
  • Bitte beachte, dass jegliche Form der Zuwiderhandlung gemeldet und nachverfolgt wird.

Ergebnisse der Prüfung

Stornierung oder Umbuchung

Eine Umbuchung oder Stornierung einer telc Prüfung ist grundsätzlich nicht möglich.

Solltest Du am Prüfungstag krank sein oder die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen, kannst Du einmalig ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | AUB) für den Prüfungstag einreichen. Dieses muss spätestens am nächsten Werktag (Montag bis Freitag, bis 14 Uhr) nach dem Prüfungstag vorliegen.

Nach Prüfung und Anerkennung des Attests durch das telc Institut bieten wir Dir zwei Optionen:

a) Rückerstattung von 80 % der Prüfungsgebühr.

b) Einmalige Umbuchung auf einen anderen Prüfungstag gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20 €.

Eine zweite Umbuchung oder Kulanzhandlung ist ausgeschlossen, auch dann, wenn ein weiteres Attest vorgelegt wird. In diesem Fall erfolgt keine weitere Umbuchung und keine erneute Erstattung. Kapitel Zwei übernimmt keine Transferkosten.

  • WICHTIG ++ Bitte beachte:

  • Bei Nichtbestehen ist die Wiederholung einer Teilprüfung und Anrechnung eines bereits erbrachten Teilergebnisses möglich.

  • In diesem Fall kann die Mündliche Prüfung oder die Schriftliche Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Ablegen der ersten Prüfung (Datum der Ausstellung des Ergebnisbogens) wiederholt werden.

  • Eine Anrechnung erfolgt immer auf das zuletzt erzielte Prüfungsergebnis.

  • Der Wunsch nach Anrechnung einer Teilprüfung muss dem Prüfungszentrum bei der Prüfungsanmeldung mitgeteilt werden.