Schul- und Hausordnung

Regeln von Kapitel Zwei. Deutsch-Sprachschule Berlin GmbH

Hausordnung

Die Schul- und Hausordnung von Kapitel Zwei Berlin regelt das Miteinander aller am Schulbetrieb Beteiligten auch über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus so, dass sich alle in der Schule wohlfühlen können. Ermöglicht wird dies durch die Einhaltung einer Ordnung, die Rechte und Pflichten festlegt. Gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft werden von allen Beteiligten als Voraussetzung für ein gutes Schulklima anerkannt.

§1 Geltungsbereich/Hausrecht

  1. Die Schul- und Hausordnung gilt für alle Personen, die sich in den realen & virtuellen Räumlichkeiten von Kapitel Zwei Berlin aufhalten.
  2. Das Hausrecht wird von der Geschäftsführung von Kapitel Zwei Berlin ausgeübt.
  3. Ist die Geschäftsführung abwesend oder verhindert, vertritt sie darin der Assistent der Geschäftsführung oder ein Teammitglied der Kundenberatung.

§2 Allgemeine Ziele und Verhaltensweisen

  1. Bei Kapitel Zwei Berlin wird die Würde aller Beteiligten geachtet. Weder Lehrer:innen, Schüler:innen noch Eltern, Geschäftspartner:innen und alle anderen, die zur Schulgemeinschaft gehören, dürfen in ihrer körperlichen und geistig-psychischen Unversehrtheit gefährdet, verletzt oder missachtet werden. Ausgrenzung, Intoleranz sowie verbale und schriftliche Übergriffe sowie Hassrede oder (wo)mansplaining dulden wir nicht.
  2. Bei Kapitel Zwei darf niemand aufgrund der eigenen Hautfarbe, Abstammung, Geschlechts oder Glaubens wegen benachteiligt oder bevorzugt werden. Schüler:innen, Lehrkräfte und Angestellte sind hierin gleichberechtigt zu behandeln. Auf dieser Basis übt Kapitel Zwei das Hausrecht aus. Menschen, die rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut verbreiten, sind auszuschließen. Wer gegen die genannten Grundsätze erkennbar verstößt, wird des Hauses verwiesen. Kapitel Zwei behält sich in diesem Rahmen auch vor, die Verfügbarkeit des Schulprogramms oder Lehraufträge oder Angestelltenverhältnisse dementsprechend zu regulieren.
  3. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände oder Materialien, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung zu diffamieren oder Menschen zu attackieren, ist verboten.
  4. Personen, die aktuell Drogen jeglicher Art konsumieren und/oder zu den Unterrichtszeiten alkoholisiert sind, dürfen grundsätzlich nicht am Schulprogramm teilnehmen. Diese Personen werden vom Unterricht und den Prüfungen ausgeschlossen.
  5. Das Prinzip der Verantwortung in der Schule verlangt von jedem, für sein Tun und Nichttun einzustehen. Mit dem Eigentum der Kapitel Zwei Berlin – Sprachschule ist sinnvoll und pfleglich umzugehen; ebenso ist das Eigentum der anderen zu achten. Wer etwas beschmutzt, beschädigt oder zerstört, muss für den Schaden aufkommen. Fälle vorsätzlicher Sachbeschädigung und gravierender Verunreinigung werden zur Anzeige gebracht.
  6. Jede/r Nutzer:In unseres Internetanschlusses verpflichtet sich, die Gepflogenheiten im Internet (Netiquette) zu beachten, nicht die Sicherheit/Funktionalität jeglicher Systeme zu gefährden und nicht zu versuchen, in das Netzwerk von Kapitel Zwei Berlin oder auch in andere Netzwerke einzudringen. Alle Nutzer:Innen verpflichten sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze zu befolgen und Richtlinien zu respektieren.
  7. Besucher:Innen unserer Schule melden sich an der Rezeption an.
  8. Bei schweren Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung können Personen ohne Entschädigung vom Unterrichtsbetrieb ausgeschlossen und mit einem Hausverbot belegt werden.
  9. Alle strafbaren Handlungen oder sonstigen Ordnungswidrigkeiten führen zur Anzeige. Eine Erstattung der Kosten für das gebuchte Programm erfolgt nicht.

§3 Unterricht und Pausen

  1. Der Unterricht beginnt und endet zu den vorab vereinbarten Uhrzeiten. Das Büro öffnet und schließt zu den genannten Öffnungszeiten.
  2. Die Unterrichtspausen dauern nicht länger als 15 Minuten (bei Unterricht in Präsenz und 3-Stunden-Kursen). Bei zweistündigen Kursen ist keine Pause vorgesehen.
  3. Lehrkräfte erscheinen online & offline pünktlich zum Unterricht und erklären ggf. ihr eigenes Zuspätkommen. Falls ein Kurs fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft ist, erkundigen sich die Kursteilnehmer:Innen an der Rezeption.
  4. Alle Kursteilnehmer:Innen bemühen sich, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen (online & offline). Bei Verspätungen ab 15 Minuten können die Kursteilnehmer:Innen erst nach der Pause am Unterricht teilnehmen.
  5. Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden. Die Lehrkraft bereitet sich auf Vertretungsstunden und Unterrichtsausfälle inhaltlich vor.
  6. Während des Unterrichts ist die Nutzung elektronischer Geräte wie Handys, Computer, Medienwiedergabegeräte durch die Kursteilnehmer:Innen nicht gestattet, wenn die Nutzung nicht ausschließlich den Unterrichtszwecken dient und zudem von der leitenden Lehrkraft genehmigt wurde.
  7. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist im Schulgebäude grundsätzlich nicht gestattet als Schutz vor Corona. Das Tragen einer medizinischen Maske ist Pflicht.