Schul- und Hausordnung
Regeln von Kapitel Zwei. Deutsch-Sprachschule Berlin GmbH
Diese Schul- und Hausordnung gilt für alle Personen, die sich in den realen oder virtuellen Räumlichkeiten von Kapitel Zwei Berlin aufhalten. Sie ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen und soll dazu beitragen, dass sich alle bei uns wohlfühlen und sicher lernen und arbeiten können. Grundlage dafür sind gegenseitige Rücksichtnahme, Respekt, Hilfsbereitschaft und ein verantwortungsvoller Umgang miteinander.
§1 Geltungsbereich/Hausrecht
Die Schul- und Hausordnung gilt für alle Personen, die sich in den realen und virtuellen Räumlichkeiten von Kapitel Zwei Berlin aufhalten.
Das Hausrecht wird von der Geschäftsführung von Kapitel Zwei Berlin ausgeübt.
Ist die Geschäftsführung abwesend oder verhindert, wird sie in der Ausübung des Hausrechts durch die Assistenz der Geschäftsführung oder ein Teammitglied der Kundenberatung vertreten.
§2 Allgemeine Ziele und Verhaltensweisen
Bei Kapitel Zwei Berlin wird die Würde aller Beteiligten geachtet. Weder Lehrkräfte, Schüler:innen, Eltern, Geschäftspartner:innen noch andere Personen, die zur Schulgemeinschaft gehören, dürfen in ihrer körperlichen oder psychischen Unversehrtheit gefährdet, verletzt oder missachtet werden. Ausgrenzung, Intoleranz, verbale oder schriftliche Übergriffe, Hassrede sowie diskriminierendes oder herabwürdigendes Verhalten dulden wir nicht.
Bei Kapitel Zwei darf niemand aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Abstammung, Sprache, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder Alter benachteiligt oder bevorzugt werden. Schüler:innen, Lehrkräfte und Angestellte sind gleichberechtigt zu behandeln. Auf dieser Grundlage übt Kapitel Zwei das Hausrecht aus.
Menschen, die rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches, demokratiefeindliches oder sonst menschenverachtendes Gedankengut verbreiten, können von der Teilnahme am Schulbetrieb ausgeschlossen und des Hauses verwiesen werden. Kapitel Zwei behält sich in diesem Rahmen vor, die Teilnahme am Schulprogramm sowie die Vergabe von Lehraufträgen und Beschäftigungsverhältnissen entsprechend zu regeln.
Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände oder Materialien, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, andere Personen zu diffamieren, einzuschüchtern, zu bedrohen oder anzugreifen, ist verboten.
Personen, die aktuell Drogen jeglicher Art konsumiert haben und/oder zu den Unterrichtszeiten alkoholisiert sind, dürfen grundsätzlich nicht am Schulprogramm teilnehmen. Diese Personen werden vom Unterricht und von Prüfungen ausgeschlossen.
Das Prinzip der Verantwortung in der Schule verlangt von allen, für ihr Tun und Unterlassen einzustehen. Mit dem Eigentum von Kapitel Zwei Berlin ist sorgfältig und pfleglich umzugehen; ebenso ist das Eigentum anderer zu achten. Wer etwas beschmutzt, beschädigt oder zerstört, muss für den Schaden aufkommen. Fälle vorsätzlicher Sachbeschädigung und gravierender Verunreinigung können zur Anzeige gebracht werden.
Jede:r Nutzer:in unseres Internetanschlusses verpflichtet sich, die Gepflogenheiten im Internet (Netiquette) zu beachten, die Sicherheit und Funktionalität der Systeme nicht zu gefährden und nicht zu versuchen, in das Netzwerk von Kapitel Zwei Berlin oder in andere Netzwerke einzudringen. Alle Nutzer:innen verpflichten sich, geltende Gesetze einzuhalten und Richtlinien zu respektieren.
Besucher:innen unserer Schule melden sich an der Rezeption an. Das Betreten der Schule ist nur Personen gestattet, die am Unterricht teilnehmen, einen Termin haben oder aus einem sonstigen berechtigten Grund anwesend sind. Unbefugte Personen können des Hauses verwiesen werden.
Foto-, Video- oder Audioaufnahmen von Schüler:innen, Lehrkräften, Mitarbeitenden oder sonstigen anwesenden Personen sind in den Räumen der Schule sowie im unmittelbaren schulischen Zusammenhang nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Dies gilt auch für die Veröffentlichung oder Weitergabe in sozialen Medien, Messenger-Diensten oder anderen öffentlichen oder privaten Kanälen.
Im Eingangsbereich, vor dem Gebäude sowie in gemeinsam genutzten Flächen ist auf ein respektvolles, ruhiges und nicht einschüchterndes Verhalten zu achten. Belästigungen, Bedrohungen, gezieltes provozierendes Ansprechen, beleidigende Äußerungen sowie das gezielte Beobachten oder Filmen anderer Personen werden nicht geduldet und können zum Hausverweis führen.
Sicherheitsrelevante Vorfälle, unbefugtes Betreten, Bedrohungen, diskriminierende Vorfälle, Sachbeschädigungen oder andere schwerwiegende Störungen sind unverzüglich dem Team oder der Geschäftsführung zu melden.
Bei schweren Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung können Personen ohne Entschädigung vom Unterrichtsbetrieb ausgeschlossen und mit einem Hausverbot belegt werden.
Alle strafbaren Handlungen oder sonstigen Ordnungswidrigkeiten können zur Anzeige gebracht werden. Eine Erstattung der Kosten für das gebuchte Programm erfolgt in diesen Fällen nicht.
§3 Unterricht und Pausen
Der Unterricht beginnt und endet zu den vorab vereinbarten Uhrzeiten. Das Büro öffnet und schließt zu den genannten Öffnungszeiten.
Die Unterrichtspausen dauern bei Präsenzunterricht und 3-Stunden-Kursen nicht länger als 15 Minuten. Bei zweistündigen Kursen ist keine Pause vorgesehen.
Lehrkräfte erscheinen online und offline pünktlich zum Unterricht und erklären gegebenenfalls ihr eigenes Zuspätkommen. Falls ein Kurs fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft ist, erkundigen sich die Kursteilnehmer:innen an der Rezeption.
Alle Kursteilnehmer:innen bemühen sich, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Bei Verspätungen ab 15 Minuten können Kursteilnehmer:innen erst nach der Pause am Unterricht teilnehmen.
Unterrichtssprachen sind Deutsch; Englisch kann als Transfersprache verwendet werden.
Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden. Die Lehrkraft bereitet sich auf Vertretungsstunden und Unterrichtsausfälle inhaltlich vor.
Während des Unterrichts ist die Nutzung elektronischer Geräte wie Handys, Computer oder Medienwiedergabegeräte durch Kursteilnehmer:innen nicht gestattet, sofern sie nicht ausschließlich Unterrichtszwecken dient und von der leitenden Lehrkraft genehmigt wurde.
§4 Mitnahme von Kindern
Wir bitten um Verständnis, dass unser Unterricht grundsätzlich für angemeldete Teilnehmende vorgesehen ist und nicht als Betreuungsangebot für Kinder dient.
Die Mitnahme von Kindern in den Unterricht ist daher nur nach vorheriger Absprache und in Ausnahmefällen möglich, sofern der Unterricht dadurch nicht gestört wird.
Sollte ein Kind den Unterricht beeinträchtigen oder zusätzliche Betreuung erfordern, behalten wir uns vor, die Teilnahme am Unterricht in diesem Fall nicht zu gestatten.
Die Aufsichtspflicht für das Kind liegt während des gesamten Aufenthalts vollständig bei der Begleitperson. Diese hat sicherzustellen, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Für Schäden, die das Kind verursacht, haftet die Begleitperson im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, nicht die Sprachschule.
Vielen Dank für das Verständnis.

Kontakt